Checkliste ...
(Bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die das zu bearbeitende Steuerjahr betreffen und von denen Sie annehmen, dass sie steuerlich von Bedeutung sind.)


check Die Lohnsteuerbescheinigungen Ihres Arbeitgebers aus dem Jahr 2009 bzw. für die zu bearbeitenden Veranlagungsjahre.

check Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt sog. Minijobs (Bescheinigung der Bundesknappschaft beifügen). Putzhilfen oder zur Kinderbetreuung, Pflegekosten von Angehörigen ab Pflegestufe I Haushaltsscheckverfahren.

check Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt. Belege bitte mitbringen! (Putzhilfen, zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen ab Pflegestufe I) Nachweis über Arbeitslohn und Abgaben mitbringen.

check Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen im Inland. Rechnungen des Dienstleisters immer ausstellen lassen getrennt nach Material, Lohnkosten und Fahrtkosten. Kontoauszüge als Zahlungsnachweis mitbringen!

check Aufwendungen anlässlich Dienstreisen (Dienstkilometer/Mehraufwendungen für Verpflegung) können steuerlich geltend gemacht werden. Vordrucke erhalten Sie in unserer Beratungsstelle.

check Ausbildungskosten, auch die des Ehegatten, z.B. Fahrten zur Ausbildungsstätte, Fachbücher, usw. Bitte alle Belege mitbringen. Wenn Sie Erstattungen vom Arbeitsamt oder Arbeitgeber oder sonstigen Stellen erhalten haben, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.

check Berufskraftfahrer und vergleichbare andere Berufsgruppen (z. B. Busfahrer), Vordrucke erhalten Sie in Ihrer Beratungsstelle.

check Bestattungskosten; Kosten eines Sterbefalles sind durch geeignete Belege nachzuweisen.

check Kindergeld-Anträge. (Wir helfen auch bei noch ausstehenden Ansprüchen auf Kindergeld!!!)

check Kinderbetreuungskosten bis 4.000 €: Bitte eine Rechnung / einen Zahlungsnachweis des Dienstleisters (Stadt, Kirche, Hort o. ä.) mitbringen.

check Lohnersatzleistungen, bitte eine Entgeltbescheinigung für erhaltene Lohnersatzleistungen mitbringen, z. B. über erhaltenes Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld etc.

check Pflegepauschbetrag - wenn Sie Angehörige pflegen, deren Hilflosigkeit bereits festgestellt wurde (Versorgungsamt oder andere Träger). Merkzeichen „H" oder „BL" oder wenn Pflegegeld nach der Pflegestufe 3 gezahlt wird.

check Renteneinnahmen - Rentenbescheide mitbringen. Ab wann wird die Rente gezahlt (genaues Datum!) (BU-,EU-Rente, Regelaltersrente, Witwen-/Witwerrente).

check Schulgeld für Ersatz- oder Ergänzungsschulen, für Kinder, die im Inland eine staatlich genehmigte Ersatzschule besuchen und für die Sie Kindergeld erhalten. Bringen Sie bitte eine Bescheinigung der Schule mit, aus der die Kosten hervorgehen, gemindert um die Beträge für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung.

check Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt wegen: 60 Jahre - Krankheit - Körperbehinderung, fragen Sie in Ihrer Beratungsstelle nach.

check Bewerbungskosten, Arbeitsgerichtskosten, beruflich bedingte Umzugskosten. Belege und Kostenaufstellung mitbringen.

check Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige, wie Eltern, Kinder, Großeltern. Bringen Sie bitte die Zahlungsbelege mit. Wichtig: Nachweis über die eigenen Einkünfte und Bezüge der Personen, an die Sie Unterhalt zahlen, mitbringen.

check Einkommensteuerbescheid von 2005, soweit vorhanden, bitte unbedingt mitbringen!

check Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Bitte mitbringen: Mietverträge, Kontoauszüge Miete, Nebenkosten, Reparaturen, Zinsabrechnungen etc.)

check Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. (Wir stellen auch den Antrag auf Eigenheimzulage für Sie.)

check Fahrtkosten mit eigenem Pkw oder bei Inanspruchnahme der Entfernungspauschale bis 60 km zur regelmäßigen Arbeitsstelle. Bei wechselnden Einsatzstellen (entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei uns). Doppelter Haushalt - Mietbelege (evtl. Kopien vom Arbeitgeber) sind unbedingt vorzulegen. Ohne Belege keine Absetzbarkeit der Unterkunftskosten.

check Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes wegen auswärtiger Unterbringung in Höhe von 924 € jährlich. Bitte Unterlagen über Einkünfte und Bezüge mitbringen, sowie Ausbildungsnachweis.

check Gewerkschaftsbeiträge, Berufsverbände, Berufskleidung, Fortbildungskosten, Berufshaftpflicht. Belege mitbringen.

check Krankheitskosten (Kosten für Brillen, Zahnersatz, Fahrten zum Arzt, Medikamentenzuzahlungen).

check Kurkosten, wenn die Kur durch amtsärztliches Zeugnis vor Kurbeginn nachgewiesen wird.

check Körperbehinderung - Bitte den Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Versorgungsamtes mitbringen.

check Spenden an Parteien und Wählergemeinschaften sowie soziale Einrichtungen. Zahlungen in den Vermögensstock einer Stiftung bei Neugründung. Nachweise mitbringen!

check Unterhaltsleistungen: An den geschiedenen, dauernd getrennt lebenden Ehegatten (lt. Anlage „U") oder nach § 33 a EStG, hier Höhe der eigenen Einkünfte der unterhaltenen Person erforderlich.

check Versicherungen: Belege über vorhandene Lebens-, Unfall-, Sterbe-, Kranken-, Aussteuer- und Haftpflichtversicherungen, Altersvorsorge/Riesterrente; Bitte vom Anbieter die Bescheinigung nach § 10 a EStG mitbringen, sowie die Sozialversicherungs-Nummer.

check Vermögenswirksame Leistungen: Bringen Sie bitte die vom Anlageinstitut ausgestellte Anlage „VL" mit.

check Wegeunfall: KFZ-Unfallkosten, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit entstehen. Belege über entstandene Kosten, z. B. Gutachterkosten für Erstellung des Gutachtens bei Totalschaden.

check Wir beraten auch bei folgenden Sachverhalten: Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unabhängig von Selbstnutzung oder ob es sich bei der Vermietung um ein Einfamilienhaus, eine ETW oder um ein Mehrfamilienhaus handelt, sonstige Einkünfte (Spekulationsgewinn), sofern die Einnahmen hieraus 13.000 € bei Ledigen und 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.

check Wichtig bei Zinseinkünften: Steuerbescheinigung des Anlageninstitutes sowie die Erträgnisaufstellung der Bank mitbringen.


Vom 01. Januar - 13. Januar 2010, 26. März - 07. April 2010, 11. Juni - 28. Juni 2010, 15. Oktober - 25. Oktober 2010 und vom 22. Dezember - 31. Dezember 2010 ist das Büro geschlossen.

Oder senden Sie uns Ihren Terminwunsch per Kontaktformular. Klicken Sie hier.

Steuer-News:

05.01.2009:
Neues für Tagesmütter ab 2009: Änderung im Steuerrecht wirkt sich auf Sozialversicherung aus

Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagesm ... zum Artikel.

10.01.2008:
Bundesfinanzhof verhandelt über Kürzung der Pendlerpauschale

Seit Anfang 2007 können Arbeitnehmer ihr ... zum Artikel.

27.12.2008:
Änderungen im Steuerrecht: Was sich 2009 ändert

Von Abschreibung bis Verjährung: Ob die ... zum Artikel.


Neueste Links:

06.02.2008:
Das Stadtbranchenbuch

27.07.2007:
NVL - Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine

27.07.2007:
Lohnsteuerhilfe Datteln

27.07.2007:
Bundesfinanzministerium

27.07.2007:
NWB - Verlag

27.07.2007:
Finanzministerium NRW

06.09.2007:
2. Beratungsstelle in Essen

06.09.2007:
Die Lohnsteuerhilfe auf Suchnase.de