Mitgliedsbeitrag ...

Jedes Mitglied des "Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. - Sitz Datteln - Lohnsteuerhilfevereins" ist verpflichtet, nach dem Steuerberatungsgesetz, der Vereinssatzung und der Beitragsordnung, entsprechend seiner sozialen Verhältnisse einen Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob die Beratungsleistung des Vereins in Anspruch genommen wurde oder nicht. Hierzu ist der “Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz: Datteln” - Lohnsteuerhilfeverein - durch die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden vom 30.05.1990, unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 15.06.1989, verpflichtet worden.

Der Jahres-Mitgliedsbeitrag ist sozial nach dem Brutto-Jahreseinkommen in Beitragsklassen eingeteilt. (s. Beitragstabelle)

Der "Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. - Sitz Datteln - Lohnsteuerhilfeverein" darf im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes von seinen Mitgliedern kein Honorar für die geleistete Arbeit fordern, sondern muss einen, für die Mitglieder gleichen, nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten Beitrag erheben. Der Mitgliedsbeitrag ist bei Aufnahme und danach jeweils am 31.01. des laufenden Beitragsjahres fällig. Folgende Beitragsordnung wurde von der Vertreterversammlung am 12.08.2006 genehmigt.


Beitragstabelle:
Kl.: Einkommen:
(Brutto/Jahr, ledig)
Einkommen:
(Brutto/Jahr, verheiratet)
Beitrag:
(jährl., inkl. MwSt.)
Zusatz:
1 bis 7.000,- € --- 69.- ---
2 7.001 € bis 17.000 € bis 30.000 € 88.- ---
3 17.001 € bis 28.000 € 30.001 € bis 40.000 € 101.- ---
4 28.001 € bis 35.000 € 40.001 € bis 50.000 € 127.- selbstg. Wohneigentum
5 35.001 € bis 46.000 € 50.001 € bis 65.000 € 148.- ---
6 46.001 € bis 56.000 € 65.001 € bis 80.000 € 158.- ---
7 56.001 € bis 62.000 € 80.001 € bis 92.000 € 169.- ---
8 über 62.001 € über 92.001 € 180.- Vermietung
Die Aufnahmegbühr beträgt für die Beitragsklassen 1 & 2 nur €7.-.
Die Aufnahmegbühr beträgt für die Beitragsklassen 3 bis 8 nur €12.-.

Vom 01. Januar - 13. Januar 2010, 26. März - 07. April 2010, 11. Juni - 28. Juni 2010, 15. Oktober - 25. Oktober 2010 und vom 22. Dezember - 31. Dezember 2010 ist das Büro geschlossen.

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