Auszüge aus der Satzung ...
§ 1 - Zweck des Vereins
Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Sein Zweck ist ausschließlich die Hilfeleistung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sonstigen Lohnsteuersachen in den in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Befugnissen für Mitglieder. Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber zwecks Erreichung einer gerechteren Erhebungsform der Lohn- und Einkommensteuer. Der Verein ist gemeinnützig und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet und somit ein Idealverein im Sinne des § 21 BGB. Der Verein erstrebt keinen Gewinn und etwaige Überschüsse werden nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Der Verein ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
§ 2 - Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen "Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz Datteln Lohnsteuerhilfeverein". Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Sitz und Geschäftsleitung befinden sich im Bereich der OFD Münster.
§ 3 - Mitgliedschaft
Jeder Arbeitnehmer im Arbeitsgebiet des Vereins kann Mitglied werden. Das Arbeitsgebiet ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich. Über die Aufnahme entscheiden der Vorstand oder einzelne Mitarbeiter aufgrund eines besonderen Vertrages.
§ 4 - Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod oder durch Austritt. Der Austritt kann nur bis zum 31. Juli des laufenden Jahres für das nächste Jahr erfolgen und muss durch einen eingeschriebenen Brief erklärt werden, damit die Absendung der Kündigung vom Mitglied jederzeit nachgewiesen werden kann.
§ 8 - Organe des Vereins
Die Mitgliederversammlung, die Vertreterversammlung sowie der Vorstand.
§ 13 - Beitritt
Mit dem Beitritt in den Verein "Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. Sitz Datteln Lohnsteuerhilfeverein" wird die Satzung ausdrücklich anerkannt.
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Unsere Sprechzeiten 2010:
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Vom 01. Januar - 13. Januar 2010, 26. März - 07. April 2010, 11. Juni - 28. Juni 2010, 15. Oktober - 25. Oktober 2010 und vom 22. Dezember - 31. Dezember 2010 ist das Büro geschlossen.
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